8 Vereine 5895 Unterschriften
Die „Plattform Unser Rohrspitz“ hat schon vor Beschlussfassung der
Gemeindevertretung alle Gemeindevertreter/Innen mit dem beiliegenden
Schreiben (vom 1.5.2010) über die gesetzwidrige Kundmachung informiert.
Diese Schreiben ging auch mit Kopie an Sausgruber, Rüdisser, Zech und
Bertsch.
In der Kundmachung von Fußach war auch nichts zu lesen, dass eine
strategische Umweltprüfung gemacht wurde und dass in diese Einsicht
genommen werden kann.
Bei einer Besprechung von Vertretern der Plattform mit LR Rüdisser
wurden ihm 12 Fragen (Beilage) vorgelegt.
Als Antwort zu den Kundmachungsfehler erhielten wir am 24.09.2010
(datiert mit 10.09.2010) die beiliegende Stellungnahme von LR Rüdisser.
Unsere Antwort dazu als „Offener Brief“ (Beilage).
Darf die Landesregierung die Änderung des Flächenwidmungsplanes
tatsächlich genehmigen, obwohl die Kundmachung des Auflageverfahrens mit
derartigen Fehlern behaftet ist?